Die Holz Brandschutztechnik GmbH ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Brandschutz. Mit über 30 Jahren Berufserfahrung bieten wir umfassende Dienstleistungen für Großbetriebe aller Wirtschaftszweige sowie für kleinere Betriebe und Privatkunden. Unser Leistungsspektrum umfasst den vorbeugenden Brandschutz, technische Wartungen und Installationen, Beratungen und Schulungen, die Ausbildung von Brandschutzhelfern sowie die Projektierung von brandschutztechnischen Anlagen.
Durch ständige Schulungen und Weiterbildungen unserer Mitarbeiter stellen wir sicher, dass unsere Dienstleistungen stets auf dem neuesten gesetzlichen und technischen Stand sind. Unsere Servicefahrzeuge, die von Transportern bis hin zu voll ausgestatteten Werkstattwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen reichen, ermöglichen es uns, vor Ort CO2 zu füllen und alle notwendigen Werkzeuge sowie die gesamte Ausrüstung für Löschübungen und Vorführungen der Fettexplosion mitzuführen.
Für kleinere Betriebe und Privatkunden bieten wir zudem Überprüfungen von Feuerlöschern, Beratungen und den Verkauf von Brandschutzmaterialien an. Lassen Sie sich von unserer Expertise überzeugen und setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Wir befüllen tragbare sowie fahrbare Feuerlöscher und Löschanlagenflaschen vor Ort.
Odorierung möglich. Wir sind bundesweit eine der wenigen Firmen, die mobil CO2 füllt. Der Vorteil für unseren Kunden ist, dass speziell im Bereich CO2-Löschanlagen eine Bevorratung einer größeren Menge Ersatzflaschen nicht notwendig ist.
Wir vertreiben Feuerlöscher der Marke Neuruppin. Selbstverständlich ist die Lieferung einer anderen Marke auf Wunsch jederzeit möglich. Wir prüfen Feuerlöscher aller Fabrikate. Für weitere Informationen über die Feuerlöscher der Fa. Neuruppin klicken Sie bitte hier.
Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, Personen zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. In der neuen Arbeitsstätten-Regel ASR A 2.2 spricht man von 5 % der Beschäftigten.
Brandschutzhelfer sind wichtige Helfer zur Aufrechterhaltung und Sicherung des Unternehmens. Ihre unmittelbaren Arbeitsplatzkenntnisse, gepaart mit Brandschutzwissen – vorbeugend und abwehrend –, tragen dazu bei, Brände zu verhindern und im Brandfall optimale Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einzuleiten. Diese Schulung dient der Einweisung neuer Mitarbeiter in ihre zusätzliche Aufgabe als Brandschutzhelfer. An diese Grundschulung müssen sich natürlich Fortbildungen angliedern.
Wir bereiten diese Mitarbeiter anhand unserer Schulung gepaart durch Theorie und Praxis optimal auf diese Aufgabe vor und vertiefen dieses Wissen durch regelmäßige Nachschulungen. So wissen die Mitarbeiter über Ihre Rechte und Pflichten Bescheid und können diese Aufgabe verantwortungsbewusst und sicher übernehmen und im Ernstfall gelassen und souverän handeln.
Rechtsgrundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-
023
Die Umsetzung der Brandschutzgesetze ist heutzutage eine Aufgabe, die für den Laien fast nicht zu bewältigen ist.
Der Brandschutzbeauftragte ist der zentrale Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Er berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.
Der Unternehmer ist verantwortlich für den Brandschutz in seinem Betrieb. Zu seiner eigenen Unterstützung kann er (wenn nicht gesetzlich gefordert) einen zertifizierten Brandschutzbeauftragten bestellen.
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aber auch über das Brandschutzkonzept oder vom Feuer- und Sachversicherer oder vom Bauaufsichtsamt gefordert werden.
Zum Aufgabenbereich des Brandschutzbeauftragten gehört die Organisation des betrieblichen Brandschutzes.
Wir sind ein Team von TÜV zertifizierten Brandschutzbeauftragten mit Erfahrung im kommunalen, gewerblichen sowie industriellen Bereich und unterstützen auch Sie in Ihrem Betrieb.
Laut Gesetz ist es für Betriebe generell Pflicht, ihre Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschereinrichtungen zu unterweisen. Bei den Löschübungen werden die Teilnehmer in einem theoretischen Teil auf das anschließende reale Löschen an unserem Firetrainer vorbereit. Gelöscht wird mit CO2-Feuerlöschern. Anschließend wird eine Fettexplosion vorgeführt, die mit 100 ml Wasser auf 0,5 l brennendes Fett ausgelöst wird. Der Ausbildungsumfang wird im Vorfeld individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kunden abgestimmt.
Wir warten RWA-Anlagen aller Fabrikate. In der Musterbauordnung (MBO) sowie der DIN 18232 Teil 2 wird geregelt wie eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage zu errichten und zu dimensionieren ist, um den jeweiligen Schutzzielen gerecht zu werden, außerdem wird der Prüfintervall geregelt.
Jeder Betreiber einer RWA-Anlage ist verpflichtet, diese einsatz- und betriebsbereit zu halten, somit wird die tatsächliche Schadensgefahr verringert und zugleich auch sein Haftungsrisiko im Schadensfall. Durch eine regelmäßige Wartung der RWA-Anlage ist der Betreiber dieser Verpflichtung nachgekommen.
DIN 18232 Teil 2
In regelmäßigen Zeitabständen nach Angabe des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen Rauchabzugsanlagen sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt werden. Die Prüfungen sind in einem Prüfbuch zu vermerken.
DIN 57833 Teil 1
Wartungen für elektrische Gefahrenmeldeanlagen, darunter fallen auch RWA, sind nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen.